Visaarten und erforderliche Unterlagen / Beantragung des CoE (Certificate of Entry)
Bitte beachten Sie unsere Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen bleibt.
Visabestimmungen während der Covid-19 Pandemie
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach Thailand einreisen. Führen Sie folgende Schritte durch, um die Einreise nach Thailand zu ermöglichen:
1. Bitte klicken Sie auf die Personengruppe, zu der Sie gehören, um die Informationen über die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung des Visums zu entnehmen (die Einreise ist ab sofort auch wieder ohne Visum bis zu einem Aufenthalt von 45 Tagen möglich):
- Ehegatte/ Kinder/ Eltern eines thailändischen Staatsbürgers
- Touristen
- STV (Special Tourist Visa)
- Personen mit Zulassung zur Arbeit in Thailand
- Temporöre Geschäftsreisende und Investoren
- Inhaber/ Antragsteller eines Non Immigrant Visums O/A
- Inhaber/ Antragsteller eines Non Immigrant Visum O (Retirement)
- Personen mit Zulassung zum Schulbesuch/ Studium in Thailand
- Lehrkräfte und Bildungspersonal, die zur Arbeit in einer Schule/ Universität in Thailand zugelassen sind
- Personen, die in Thailand medizinische Behandlung benötigen, einschließlich Begleitpersonen, mit Ausnahme der Behandlung von Covid-19
Bitte beachten Sie, dass für alle Einreisenden nach Ankunft in Thailand eine 15-tägige, strenge Quarantäne in einem ASQ/ALQ Hotel auf eigene Kosten sowie mehrere Covid-19-Tests innerhalb des Quarantäneaufenthalts zwingend vorgeschrieben sind. Die Buchung des Quarantäneaufenthalts (ASQ Package) muss direkt beim ASQ/ALQ Hotel per E-Mail oder Telefon durchgeführt werden (Buchungen via Drittanbieter werden nicht akzeptiert).
Wichtig: Buchen Sie den Flug und das ASQ/ALQ Hotel erst, wenn Ihr Visum vorliegt! Für geimpfte Personen gelten keine Ausnahmebestimmungen.
2. Wenn Sie alle Unterlagen zur Beantragung des Visums vollständig vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Ausstellung des Visums per E-Mail an visatermin@thaiembassy.de (nur für Terminanfragen für Termine bei der Thailändischen Botschaft in Berlin/ die nächsten freien Termine sind in 2-3 Wochen verfügbar). Die Visaabteilung ist ausschließlich dienstags und donnerstags für die Ausstellung des Visums besetzt.
Die Beantragung des Visums bei der Botschaft in Berlin ist nur mit Termin und persönlich möglich! Anträge auf dem Postweg werden nicht bearbeitet!
Touristenvisa können auch beim Honorarkonsulat in Hamburg www.thaikonsulathamburg.de oder beim Honorarkonsulat in Stuttgart www.thaikonsulat.de beantragt werden.
Die Beantragung des Visums ist außerdem beim Generalkonsulat in Frankfurt www.thaigeneralkonsulat.de oder beim Generalkonsulat in München www.thaiconsulate.de/visa möglich.
3. Wenn Sie das Visum von der Botschaft erhalten haben oder im Besitz eines gültigen Visums mit Re-Entry-Permit sind (und die o.g. Voraussetzungen erfüllen) oder ohne Visum einreisen möchten (Aufenthalt bis zu 45 Tage), müssen Sie sich online beim zentralen Registrierungssystem des Thailändischen Außenministeriums registrieren, um das für die Einreise nach Thailand erforderliche CoE (Certificate of Entry) auf der Website coethailand.mfa.go.th zu erhalten:
– Im ersten Schritt des Registrierungsprozesses müssen folgende Dokumente schrittweise nach Aufforderung hochgeladen werden: die Kopie des Reisepasses, die Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, dass die Behandlungen von COVID-19 im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst sind, die Kopie vom gültigen Visum sowie weitere erforderliche Unterlagen je nach Personengruppe, die zur Einreise berechtigt ist (die Genehmigung dauert ca. 3 Werktage).
Bitte wählen Sie als Inhaber eines regulären Reisepasses im CoE System im Feld „Type of Passport“ → „ORDINARY PASSPORT“ und als „Type of permitted persons“ Folgendes aus:
Touristen ohne Visum (Aufenthalt bis zu 45 Tage) → Medium Term Visitor – Exemption
Inhaber des Touristenvisums → Medium Term Visitor – Tourist (TR)
Inhaber des Non Immigrant Visum O (Retirement) → Long Stay Visitor (Non-O)
Inhaber des Non Immigrant Visum O (Family of Thai Nationals) → Family of Thai Nationals
Inhaber des Non Immigrant Visum O/A → Long Stay Visitor (up to 1 year) (OA)
Inhaber des Non Immigrant Visum B (mit Arbeitserlaubnis) → Work permit holders or have been granted permission to work in Thailand
– Wenn die Dokumente vollständig sind, muss im zweiten Schritt des Registrierungsprozesses die Flugbestätigung und die Buchungsbestätigung vom ASQ/ALQ Hotel hochgeladen werden. Die Genehmigung findet nach ca. 3 Werktagen statt. Dann können Sie das CoE ausdrucken und für den Flug bereit halten. Ohne das CoE wird die Einreise nach Thailand nicht gewährt.
Sie können sich im folgenden Video den Registrierungsprozess ansehen: https://youtu.be/1c1dNaXv0mM
Download PDF: Certificate of Entry (CoE) Registration Guideline for Non-Thai Nationals
4. Bitte halten Sie für den Abflug folgende Unterlagen zur Vorlage am Check In Schalter bereit:
- Formlose Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, dass Sie flugtauglich sind (auch “Fit to fly / Fit to travel” ärztliche Bescheinigung genannt), ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
- Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, die bescheinigt, dass Sie frei von Coronavirus COVID-19 sind, zusammen mit einem Labortest mittels RT-PCR, ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
- CoE “Certificate of Entry”
- ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst (muss explizit erwähnt werden)
- Buchungsbestätigung vom ASQ/ALQ-Hotel (Check-in-Datum muss gleich Ankunftsdatum in Thailand sein)
- Gültiges Visum bzw. Re-Entry-Permit
- Die ausgefüllte “T.8 Form” (Health Declaration Form)
- Registrierung in der “ThailandPlus” App: Thailändische und ausländische Staatsbürger, die nach Thailand einreisen möchten und das Certificate of Entry (COE) bereits von der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder von den Königlich Thailändischen Generalkonsulaten in Frankfurt am Main bzw. in München erhalten haben, müssen die ”Thailand Plus” App herunterladen.Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt.Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren.Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App finden Sie unter https://thailandplus.in.th/th/
Anträge auf dem Postweg werden nicht bearbeitet! Auf das Konto der Thailändischen Botschaft überwiesene Beträge werden nicht zurückerstattet!
Visabestimmungen außerhalb der Covid-19 Pandemie
Touristen-Visum
TOURIST VISA: (60-Tage-Aufenthalt, eine Einreise)
Nichtdeutsche Staatsbürger beachten bitte vorab die Länderliste
- vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Flug-, Bus- oder Zugticket, Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für das Nachbarland)
- 35,00 € Visagebühr
- für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren müssen zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Kopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden/ für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Bitte achten Sie auf die Einreichung des korrekten Visaantragsformulares (der Thailändische Botschaft Berlin)!
TOURIST VISA M: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise)
- vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung (Hinflug +Rück- oder Weiterflug, Bus- oder Zugticket in das Nachbarland, Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für das Nachbarland)
- Vermögensnachweis: Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit jeweils einem Mindestkontostand von 5.000,00 €
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/ Immatrikulationsbescheinigung (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist: finanzielle Bürgschaftserklärung + Ausweiskopie des Bürgen + Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit jeweils einem Mindestkontostand von 5.000,00 € des Bürgen)
- Hotelbuchung von mind. einem Aufenthaltsort
- 175 € Visagebühr
- für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren muss zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Non-Immigrant-Visum
“O”: Visum für sonstige Zwecke
NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise, 70,00 € Visagebühr)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise, 175,00 € Visagebühr)
Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro netto (Original muss zusätzlich vorgelegt werden)/ Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder ähnl. werden nicht akzeptiert
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit jeweils einem Mindestkontostand von 5.000,00 €
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- bei mehrfacher Einreise zusätzlich: Kopie eines Unterkunftsnachweises in Thailand (mind. 1 Monat):
- Hotelbuchungsbestätigung mit folgenden Angaben:
- Gastname (Antragssteller)
- Hotelname und -adresse
- Check-In und Check-Out-Daten von der geplanten Reise
- Buchung muss bestätigt sein
- oder Kopie des gültigen Mietvertrags in Thailand oder Kopie des thailändischen Hausregisters
- oder bei einem Privataufenthalt: ein unterschriebenes Einladungsschreiben von Ihrem Bürgen/ Ihrer Kontaktperson in Thailand mit:
- Adress- und Zeitraumangabe
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses von Ihrem Bürgen/ Ihrer Kontaktperson in Thailand bzw. eine Kopie der Thai I.D. Card (Thailändischer Personalausweis) oder eine Kopie des thailändischen Hausregisters von Ihrem Bürgen/ Ihrer Kontaktperson in Thailand
- Hotelbuchungsbestätigung mit folgenden Angaben:
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
- Visagebühr
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Ehemalige thailändische Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Geburtsurkunde
- Visagebühr
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Kinder thailändischer Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie der Reisepässe oder der Ausweispapiere der Eltern
- Visagebühr
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit
- Registerauszug des Instituts/der Organisation
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Freiwillige haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/S zu beantragen. Das Visum genehmigt ausschliesslich einen Aufenthalt von 90 Tagen.
“LONGSTAY”: Jahresvisum
NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbar
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
Rentner/ Personen ab einem Alter von 50 Jahren:
- 2 vollständig ausgefüllte Visaanträge: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
- 2 Kopien der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 2 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- 1 Kopie der Flugbestätigung
- 2 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro netto (Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder ähnl. werden nicht akzeptiert)/ Original muss zusätzlich vorgelegt werden
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, 2 Kopien der letzten Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit einem Mindestkontostand von 20.000,- Euro (800.000,- Baht)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie) Bitte nutzen Sie dieses Formular
- Polizeiliches Führungszeugnis/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie)
- Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 1 Kopie)
- NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungsnachweis:
-
-
- Krankenversicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
- Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
- Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
- Von einer deutschen Versicherungsgesellschaft sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
- Versicherungsbescheinigung (Original vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
- Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopie einreichen)
- Von einer Thailändischen Versicherungsgesellschaft
- Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
- Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
- Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopien einreichen)
- Von einer deutschen Versicherungsgesellschaft sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
-
-
- der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
- 175,00 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
“B”: Geschäftsvisum
NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, 70,00 € Visagebühr)
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, 175,00 € Visagebühr)
Geschäftsreisende oder Personen die in einem Arbeitsverhältnis zu einer thailändischen Firma stehen:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Deutschland: Entsendungsschreiben/ Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, aktuellster Gewerberegisterauszug (ausgestellt vom Department of Business Development)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich. Hierfür müssen alle geplanten Einreisen im Entsendungsschreiben sowie im Einladungsschreiben versehen sein. Die Flugtickets für mehrere Einreisen müssen eingereicht werden.
Personen die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma angestellt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert werden. Zusätzlich muss die genehmigte Form WP3 (Application for applying a work permit on behalf of alien) eingereicht werden. Diese Form muss vom thailändischen Arbeitgeber beim Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labour oder beim Arbeitsamt der jeweiligen Provinz beantragt werden (weitere Informationen unter www.doe.go.th/workpermit/index.html)
Personen, die eine Stelle als Lehrer/in annehmen, müssen zusätzlich ein Führungszeugnis mit einreichen.
Praktikanten (bezahltes Praktikum):
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.
“ED”: Visum für Aus- und Weiterbildung
NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, 70,00 € Visagebühr )
Schüler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Sprachschüler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Sprachschule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Studenten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung bzw. des Studentenausweises
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Es ist ausschließlich die Beantragung eines Non Immigrant Visum ED/S möglich. Das Visum muss vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.
Praktikanten (unbezahltes studienbezogenes Praktikum):
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Universität in Deutschland: Kopie der Immatrikulationsbescheinigung bzw. des Studentenausweises, Bestätigung des Pflichtpraktikums
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- 70 € Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Es ist ausschließlich die Beantragung eines Non Immigrant Visum ED/S möglich. Das Visum muss vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.
“M”: Medienvisum
NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, 70,00 € Visagebühr )
Filmproduzenten/ Filmcrew/ Schauspieler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand (weitere Informationen unter www.thailandfilmoffice.com)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
Journalisten und Berichterstatter:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
- Die Königlich Thailändische Botschaft behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern
NON-IMMIGRANT-VISA OX
(Aufenthalt bis zu 10 Jahre; mehrfache Einreise)
Rentner mit einem Mindestalter von 50 Jahren, haben die Möglichkeit, ein Visum für einen Aufenthalt von 5 Jahren zu beantragen (eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist beim Immigration Office möglich).
Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer der folgenden Länder besitzen:
Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Südkorea, Schweden, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika
Voraussetzungen:
- a) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen
ODER
- b) Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen Baht pro Jahr nachweisen können.
Der Geldbetrag unter (a) und (b) muss mind. 1 Jahr auf dem Bankkonto ruhen, bevor es abgehoben werden darf. Innerhalb des darauffolgenden Jahres müssen noch mind. 1,5 Millionen Baht auf dem Konto ruhen.
- c) Der Antragsteller darf von folgenden Krankheiten nicht betroffen sein: Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit und Syphilis im Tertiärstadium
1.d) Der Antragsteller muss für den Aufenthalt in Thailand eine thailändische Krankenversicherung abschließen (laut Genehmigung vom Office of Insurance Commission). Für medizinische Ansprüche müssen Kosten i.H.v. mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und Kosten i.H.v. mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen abgedeckt sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass im Original (muss am Tag der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein)
- 3 ausgefüllte Visaanträge
- 3 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Lebenslauf in englischer Sprache (Original + 2 Kopien)
- Finanzieller Nachweis der thailändischen Bank (3 Kopien):
- – Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
- – Kopie vom Bankbuch
- – Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 3 Millionen Baht
ODER
- Einlagenzertifikat mit den Bankkontaktdaten
- Kopie vom Bankbuch
- Kopie vom Kontoauszug mit einem Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht
- Nachweis eines jährlichen Einkommens von umgerechnet mind. 1,2 Millionen Baht
- Wenn der Visainhaber in Thailand eingereist ist, muss der Mindestbetrag von 3 Millionen Baht innerhalb eines Jahres auf einer thailändischen Bank hinterlegt werden
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien/ darf nicht älter als 3 Monate sein/ es wird nur der Vordruck der Thailändischen Botschaft akzeptiert)
- Kopien des Versicherungsscheins der thailändischen Krankenversicherung (gemäß dem Office of Insurance Commission) mit einem Versicherungsbetrag von mind. 40.000,00 Baht für ambulante Leistungen und einem Versicherungsbetrag von mind. 400.000,00 Baht für stationäre Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://longstay.tgia.org
9. Visagebühr: 300,00 €
Begleitende Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren dürfen ebenfalls das Non Immigrant Visum O-X beantragen
Ehepartner (kein Mindestalter erforderlich) müssen eine Kopie der Heiratsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 8. einreichen
Kinder unter 20 Jahren müssen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Unterlagen der Punkte 1. – 4., 8. Und 9. einreichen
Weitere nützliche Informationen:
- Vorteile für Non O-X Visainhaber:
- 1) Die ehrenamtliche Arbeit ist gestattet (gemäß der festgelegten Liste der Freiwilligenarbeit vom Department of Employment)
- 2) Kraftfahrzeugerwerb (nach den Vorschriften des thailändischen Kraftfahrzeuggesetzes)
- 3) Erwerb einer Eigentumswohnung, in Thailand: Condominium (in Übereinstimmung mit dem Condominium Act)
- Personen, die mit einem anderen Visum nach Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit beim Immigration Office ein Non Immigrant Visum O-X zu beantragen
- Personen, die mit einem Non Immigrant Visum O-X in Thailand eingereist sind, haben die Möglichkeit, ein anderes Visum beim Immigration Office zu beantragen. Das Visum vom Ehepartner und den Kindern ändert sich entsprechend dem Visum des Hauptantragstellers. Der Ehepartner kann für sich selber ein Non O-X Visum beantragen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt
- Wenn der Ehepartner oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non O-X Visum nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein anderes Non-Immigrant Visum zu beantragen, um mit dem Non O-X Visainhaber in Thailand bleiben zu können
- Der Non O-X Visainhaber muss sich alle 90 Tage beim Immigration Office melden
- Der Non O-X Visainhaber muss jedes Jahr persönlich zur Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen beim Immigration Office vorstellig werden
- Die Aufenthaltsgenehmigung der Non O-X Visainhaber kann aufgrund folgender Bedingungen widerrufen werden:
- Der Visainhaber kann keinen finanziellen Nachweis gemäß den o. g. Anforderungen erbringen, wie z. B.:
- der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 3 Millionen Baht am Ende des ersten Jahres des Aufenthalts in Thailand
- der Geldbetrag auf dem thailändischen Bankkonto beträgt weniger als 1,5 Millionen Baht am Ende des zweiten Jahres des Aufenthalts in Thailand und/oder wurde außerhalb von Thailand verausgabt
- Der Visainhaber kann keine Krankenversicherung wie o. g. nachweisen
- Der Visainhaber stellt eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Thailand dar
- Der Visainhaber arbeitet ohne Erlaubnis
SMART VISA:
Das neue SMART Visum ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften und Investoren, die Entwicklung der Zielbranchen von Thailand zu beschleunigen. Das SMART Visum wird ausländischen Experten, Führungskräften, Unternehmern und Investoren angeboten, die in das Königreich Thailand einreisen möchten, um in den Zielbranchen des Landes zu arbeiten oder zu investieren.
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